Testpflicht und seine Ausnahmen

Testpflicht und seine Ausnahmen

Testpflicht und seine Ausnahmen

Je nach Bundesland gelten andere Maßnahmen, um die Anzahl der Infizierten mit dem Corona-Virus möglichst gering zu halten. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern hängen häufig damit zusammen, wie viele Bürger eines Bundeslandes mit dem Corona-Virus infiziert sind. Des Weiteren wurde die 2G-Plus-Regelung von der Landesregierung erneut präzisiert. Derzeit gilt, dass Menschen, die die Booster-Impfung erhalten haben, grundsätzlich von der Testpflicht bei vorhandener 2G-Plus-Verordnung befreit sind. Auch die Menschen, deren Vollimmunisierung nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, benötigen keinen Test.
Bürger, die einen Test benötigen, können diesen beispielsweise an Teststationen wie Test to go in Berlin erhalten.

Welche Verordnung gilt derzeit in Baden-Württemberg?

Im Bundesland Baden-Württemberg gelten aktuell verschärfte Pandemie-Maßnahmen. Für viele Freizeitangebote benötigen auch die Menschen, die geimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test. So sieht es die 2G-Plus-Regelung vor, die in Baden-Württemberg greift. Die Ordnungsbehörden wurden vom Sozialministerium dazu angehalten, in den ersten Wochen, in denen die 2G-Plus-Verordnung gilt, bei Verstößen Kulanz walten zu lassen. Demzufolge ist aktuell von einer Ahndung bei Verstößen abzusehen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der 2G-Plus-Verordnung

Die Landesregierung hat auf der Basis von wissenschaftlichen Expertisen eine Präzisierung der 2G-Plus-Regel vorgenommen.

Hierbei wurde beschlossen, dass Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, von der Testpflicht der 2G-Plus-Regelung ausgenommen sind. Auch Geimpfte mit vollständiger Grundimmunisierung, bei denen die letzte Einzelimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sind von der Pflicht zum Testen befreit. Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die sich bereits mit dem Corona-Virus infiziert hatten und deren Genesung nachweislich nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ein Nachweis über die Infektion ist hierbei notwendig. Dieser Nachweis muss durch Labordiagnostik, ergo mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test vorliegen.

Nicht immunisierte Jugendliche

Bis zum 31.Januar 2022 greift eine Übergangsregelung für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, die noch nicht vollständig immunisiert sind. Sie haben die Möglichkeit, über Antigen-Schnelltests, welche jedoch tagesaktuell sein müssen, Zutritt zu Einrichtungen zu erhalten, für die die 2G-Regelung gilt. Die Landesregierung ist zu dem Entschluss gekommen, dass der Ablauf der Frist bis zum 31.Januar 2022 ausreicht, damit sich auch Jugendliche der besagten Altersgruppe vollständig impfen lassen konnten.

Unterschiede zu anderen Bundesländern bestehen

In Baden-Württemberg, zum Beispiel im Stadtkreis Karlsruhe, gilt zudem die Verordnung, dass auch diejenigen keinen Nachweis benötigen, die länger als 14 Tagen, aber weniger als sechs Monate über einen kompletten Impfschutz verfügen. In Landau in Rheinland-Pfalz hingegen gilt, dass nur Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben, von der Testpflicht ausgenommen sind.

2G-Plus in Berlin

Auch in Berlin greift derzeit die 2G-Plus-Verordnung. Personen, die Sportangebote annehmen möchten, benötigen einen aktuellen negativen Corona-Test. In Test to go Testzentren können Bürger einen solchen Test durchführen lassen, um den Nachweis zu erhalten, dass sie nicht an Corona erkrankt sind. Liegt der Nachweis vor, meistens per Mail oder ausgedrucktem Zertifikat, können auch Einrichtungen zum Ausführen von sportlichen Aktivitäten besucht werden. Vor Ort gilt es zudem, möglichst Abstand zu anderen Personen zu halten. Um dies zu gewährleisten, ist eine maximale Auslastung von 50 Prozent der gesamten Kapazität des Ortes erlaubt und eine ständige Maskenpflicht.